Taunusstraße 51, 35415 Pohlheim

Aktuelle Informationen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat beschlossen, auf die wiederkehrenden Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen umzustellen.

Die generelle Umsetzung in Hünfelden begleitet das Fachbüro Kommunal-Consult Becker AG aus Pohlheim.

Wichtig ist, dass Beitragserhebungen nur dann erfolgen, wenn investive Straßenbaumaßnahmen im Abrechnungsgebiet durchgeführt werden.

Abgrenzung zum Erschließungsbeitrag:
Wiederkehrende Straßenbeiträge sind nicht zu verwechseln mit Erschließungsbeiträgen, die (nach wie vor) für die erstmalige Herstellung einer Straße (z.B. in Neubaugebieten) direkt von den Grundstückseigentümern zu tragen sind, siehe Baugesetzbuch §127 ff.

Rechtliche Grundlage

Nach dem sog. „Herbsterlass“ des Hessischen Innenministeriums vom 3. März 2014 sind Kommunen, deren Haushaltswirtschaft dauerhaft defizitär ist, verpflichtet, ihre Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen, wenn der Haushaltsausgleich durch Reduzierung der Aufwendungen nicht erreicht werden kann. Dazu gehört auch die Erhebung von Straßenbeiträgen.
Der Landtag hatte am 20. November 2012 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) beschlossen. Dieses Gesetz ist die Grundlage dafür, dass Kommunen alternativ zur Erhebung einmaliger Beiträge nach §11a Abs. 1 Satz 1 wiederkehrende Beiträge erheben können.

Was ist bislang geschehen?

Die Abrechnungsgebiete in der Gemeinde wurden festgelegt und zusammen mit dem Gemeindeanteil und der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) durch die Gemeindevertretung Hünfelden beschlossen.

Nummer des AbrechnungsgebietsName des AbrechnungsgebietsGemeindeanteil
Abrechnungsgebiet 1Ortsteil Dauborn             34 %
Abrechnungsgebiet 2Ortsteil Kirberg              35 %
Abrechnungsgebiet 3Ortsteil Mensfelden34 %
Abrechnungsgebiet 4Ortsteil Heringen35 %
Abrechnungsgebiet 5Ortsteil Nauheim33 %
Abrechnungsgebiet 6Ortsteil Ohren33 %
Abrechnungsgebiet 7Ortsteil Neesbach29 %
Abrechnungsgebiet 8Wohngebiet „Gnadenthal“    25 %
Abrechnungsgebiet 9Wohngebiet „Auf der Widdersbach“25 %
Abrechnungsgebiet 10Gewerbegebiet/Sondergebiet “Hünfeldener Höhe“25 %
Abrechnungsgebiet 11Mischgebiet „Am Seiter Weg“25 %

Der Zustand aller relevanten Straßen wurde auf ihre Sanierungsbedürftigkeit untersucht und die nächsten durchzuführenden Straßenbaumaßnahmen in einem Bauprogramm durch die Gemeindevertretung Hünfelden beschlossen. Zusammen mit dem Bauprogramm wurden die Abrechnungszeiträume für die einzelnen Abrechnungsgebiete festgelegt.

Die Grundstücksbesitzer wurden mittels eines Selbstauskunftsfragebogens um Unterstützung der Gemeinde bei der Ermittlung der möglichen Bebaubarkeit der Grundstücke um Unterstützung gebeten. Die an die Verwaltung zurück gesandten Fragebögen wurden größtenteils bearbeitet und in das gemeindliche Datenverarbeitungssystem eingepflegt. Aktuell erfolgt die Prüfung der letzten Sonderfälle. Bürgermeisterin Frau Silvia Scheu-Menzer bedankt sich bei den Grundstücksbesitzern herzlich für die kooperative Beteiligung an diesem Verfahren.

Alle Straßen, bei denen daran angrenzende Grundstücke aufgrund von Beitrags- oder ähnlichen Zahlungen in der Vergangenheit bei der Berechnung der beitragspflichtigen Flächen gemäß unserer Satzung für längstens 25 Jahre unberücksichtigt bleiben und bei denen für die betreffenden Grundstücke in diesem Zeitraum auch kein Beitrag erhoben wird, wurden erfasst. Gleiches gilt für die Straßen, die noch nicht erstmalig hergestellt wurden, beispielsweise in einem Neubaugebiet.

Bei Grundstücken, die in unbeplanten Bereichen der Gemeinde (, also dort, wo kein gültiger Bebauungsplan vorliegt,) liegen und in den Außenbereich übergehen, wurde festgestellt , ob eine Tiefenbegrenzung anzuwenden ist. Das ist überall da der Fall, wo das Grundstück im unbebauten Teil in der Tiefe länger ist als beim Durchschnitt derartiger Grundstücke.

Die Adressen der Grundstücksbesitzer wurden aktuell auf ihre Richtigkeit überprüft. Dabei kann es trotz aller Sorgfalt vorkommen, dass die Gemeinde noch keine Kenntnis von geänderten Eigentumsverhältnissen oder Anschriften der Grundstücksbesitzer hat. Hierfür bittet die Gemeinde um Verständnis.

Auch die Frage, ob ein Grundstück infolge einer (auch teilweisen) gewerblichen Nutzung mit einem Artzuschlag zu belegen ist, wurde geprüft.

Anfang September wurde allen Grundstückseigentümern, deren Grundstücke im Ergebnis der vorgenannten Prüfungen beitragspflichtig sind (bzw. nach Ablauf einer zu berücksichtigenden Verschonung werden), ein „Flächeninformationsbogen“ zugesandt. Dieser Flächeninformationsbogen stellt keinen Verwaltungsakt gemäß §35 HVwVfG (Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz) dar und löst selbst noch keine konkrete Beitragspflicht aus. Grundstücksbesitzer haben jedoch die Möglichkeit, evtl. noch vorhandene Unstimmigkeiten mit der Gemeinde abzuklären. Hierzu wurde eine Hotline eingerichtet.

Die nächsten Schritte

Im Anschluss wird der konkrete Beitragssatz je m² für die Abrechnungsgebiete Kirberg, Heringen und Ohren ermittelt und der Gemeindevertretung Hünfelden zum Beschluss vorgelegt. Die Beitragssätze werden durch diesen Beschluss Teil der „Beitragssatz-Satzung“. Vorgesehen ist die Vorlage an die kommunalen Gremien für Ende Oktober 2021.

Mit den allen Grundstücksbesitzern ab diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen kann dann jeder über die o.g. Website mittels des auf dieser Website integrierten Beitragsrechners seine zukünftigen Beiträge bereits ermitteln.

Ein Bescheid wird in diesem Jahr lediglich für das Abrechnungsgebiet Mensfelden erstellt und versandt. Geplant ist der Versand der Bescheide für das Abrechnungsgebiet Mensfelden und das Abrechnungsjahr 2019 bis Ende 2021. Im Jahr 2022 sollen für dieses Abrechnungsgebiet die Beiträge für die Jahre 2020 und 2021 zusammengefasst erhoben werden.

Sofern Sie weitere Fragen zum Verfahren haben, ist Ihre Verwaltung gerne für Sie da. Unter dem Menüpunkt „Häufig gestellte Fragen“ finden Sie bereits eine Sammlung der Fragen, die besonders oft gestellt wurden.